Bezuschusst werden können Beschäftigte, Unternehmer, Existenzgründer/Gründungswillige sowie Wiedereinsteiger in den Beruf, deren Wohnort oder Arbeitsort in Baden-Württemberg liegt.
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Alter des Teilnehmers bei Lehrgangsbeginn:
- 50 % der Lehrgangsgebühr für Teilnehmer, die das 50. Lebensjahr schon erreicht haben,
- 30 % der Lehrgangskosten für Teilnehmer, die das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
- Lehrmittel und Prüfungsgebühren sind von der Förderung ausgenommen.
Der Zuschuss wird direkt von den Lehrgangskosten abgezogen, Sie zahlen nur den entsprechend reduzierten Preis.
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Wie funktioniert es:
- Melden Sie sich online oder über das Formular im Downloadbereich für ein förderfähiges Seminar an
- Senden Sie uns die ausgefüllte und unterschriebene: Zielgruppenabfrage, Stammdatenblatt und ein Altersnachweis per Post.
Beide Dokumente müssen spätestens eine Woche vor Kursbeginn im Original bei uns vorliegen.
Bei Nichtvorliegen der gesamten Unterlagen ist eine Förderung nicht möglich!
Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt Förderprogramm Fachkurse.